Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen HAK
Allgemeinbildende höhere Schule (AHS)
Positiver Abschluss der 4. Klasse oder einer höheren Klasse (eine Beurteilung mit ‘Nicht genügend’ in den Gegenständen Latein, Geom. Zeichnen sowie schulautonomen Pflicht- und Schwerpunktgegenständen ist nicht hinderlich).
Mittelschule
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in Deutsch, Englisch und Mathematik muss positiv
gemäß dem Leistungsniveau «Standard AHS» sein, oder im Leistungsniveau «Standard» nicht schlechter als «Gut».1. Klasse BMS (zB HAS)
Positiver Abschluss der 1. Klasse einer BMS.
Polytechnische Schule
Positiver Abschluss der Schule.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen
Werden die oben erwähnten Erfordernisse nicht erfüllt, dann ist in den jeweiligen leistungsdifferenzierten Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Originals der Schulerfolgsbestätigung an der Erstwunschschule. Die Schulerfolgsbestätigung wird vom Klassenvorstand des Aufnahmswerbers ausgestellt und ist eine Kopie des Jahreszeugnisses mit Schulstempel und Unterschrift.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet das Jahreszeugnis (positives Ergebnis einer eventuellen Aufnahmsprüfung Voraussetzung). Über die Reihungskriterien wird bei der Anmeldung und durch Anschlag in der Schule informiert.
Aufnahmebedingungen HAS
Allgemeinbildende höhere Schule (AHS)
Positiver Abschluss der 4. Klasse oder einer höheren Klasse (eine Beurteilung mit ‘Nicht genügend’ in den Gegenständen Latein, Geom. Zeichnen sowie schulautonomen Pflicht- und Schwerpunktgegenständen ist nicht hinderlich).
Mittelschule
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in Deutsch, Englisch und Mathematik muss positiv
gemäß dem Leistungsniveau «Standard AHS» sein, oder im Leistungsniveau «Standard» nicht schlechter als «Befriedigend».Polytechnische Schule
Positiver Abschluss der Schule.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen
Werden die oben erwähnten Erfordernisse nicht erfüllt, dann ist in den jeweiligen leistungsdifferenzierten Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Originals der Schulerfolgsbestätigung an der Erstwunschschule. Die Schulerfolgsbestätigung wird vom Klassenvorstand des Aufnahmswerbers ausgestellt und ist eine Kopie des Jahreszeugnisses mit Schulstempel und Unterschrift.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet das Jahreszeugnis (positives Ergebnis einer eventuellen Aufnahmsprüfung Voraussetzung). Über die Reihungskriterien wird bei der Anmeldung und durch Anschlag in der Schule informiert.