Effizient zur Matura
Sie holen bei uns in 4 Jahren die Reife- und Diplomprüfung kostenlos nach, Handelsschulabsolvent:innen in nur 3 Jahren. Falls Ihnen das sehr lang erscheint, bieten wir mit unserer mehrstufigen Ausbildung bereits früher gute Qualifikationen.
Mit unserer vollwertigen Reife- und Diplomprüfung haben Sie
einen abgeschlossen kaufmännischen Beruf und top Karrierechancen
die Unternehmerprüfung und damit die Möglichkeit, Ihr eigenes Start-Up zu gründen
die Berechtigung zum Studieren an Universitäten und Fachhochschulen
Mehrstufige
semesterweise Ausbildung
Nach dem 2. Semester
GrundausbildungSie verfügen bereits über eine unternehmerische Grundausbildung
Nach dem 4. Semester
Der Handelsschulabschluss ist möglichDieser beinhaltet die Unternehmerprüfung und entspricht einem Lehrabschluss als Bürokaufmann/-frau und verbessert Ihre Jobchancen
Am Ende des 8. Semester
Reife- und DiplomprüfungSie können die Reife- und Diplomprüfung absolvieren.
Vorteile Abendschule
Modernster ModulUnterricht
Erwachsenengerechtes Lernen
Wirtschaftskompetenz und Social Skills
Start 3. Semester
Vorkenntnisse anrechnen
Unterrichtszeit
Kostenfreie Ausbildung
Fernlehre-Anteil
Schulbeihilfe
Erfolgreiche Absolvent:innen der Abendschule
Christian Mitterhauser
Vorstand einer Privatstiftung
Anita Gajtani
Mitarbeiterin in der Justizwache
Thomas Bravo
Prokurist
Interessiert?
Sie möchten sich anmelden?
Individuelle Fragen werden gerne von unserer Studienkoordinatorin beantwortet.
Sie können das Anmeldeformular als Worddokument herunterladen und ausgefüllt im Sekretariat unserer Schule abgeben. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular auch ohne Unterschrift an office@hakwels.at schicken. Die Unterschrift kann später im Sekretariat nachgeholt werden. Bitte senden Sie uns auch alle relevanten Zeugnisse mit, um eventuelle Anrechnungen berücksichtigen zu können.
Formular Abendschulanmeldung herunterladen
FAQ
Wann kann ich zur Matura antreten?
Zur Matura können Sie sich nach frühestens vier Jahren anmelden, wenn Sie alle Module positiv abgeschlossen haben.
Wann kann ich die Handelsschul-Abschlussprüfung ablegen?
Nach zwei Jahren positiv abgeschlossener Abend-HAK können Sie eine Abschlussarbeit schreiben und sich für die Handelsschul-Abschlussprüfung anmelden, die am Anfang des 5. Semesters abgehalten wird. Die HAS-Abschlussprüfung ist freiwillig und für den weiteren Studienfortschritt nicht Voraussetzung.
Welche Qualifikationen habe ich nach dem 1. Jahr?
Nach einem Jahr in der Abend-HAK haben Sie bereits Grundkenntnisse in den wirtschaftlichen Fächern, wie Betriebswirtschaft, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Buchhaltung, Officemanagement, angewandte Informatik, Volkswirtschaft und Recht. Zusätzlich bekommen Sie eine Auffrischung und Verbesserung Ihrer Deutsch- und Englischkenntnisse. Allgemeinbildung bekommen Sie in Geografie und Geschichte.
Wie bekomme ich eine Schulbesuchsbestätigung?
Schulbesuchsbestätigungen werden vom jeweils zuständigen Modulvorstand ausgestellt. Allerdings geschieht dies erst nach einer angemessenen Frist. Beantragen Sie die Schulbesuchsbestätigungen jedenfalls zeitgerecht, am besten schriftlich oder per E-Mail.
Ich bin krank oder beruflich unabkömmlich. Wie soll ich vorgehen?
Im Falle einer länger dauernden Krankheit oder einer länger dauernden beruflichen Unabkömmlichkeit muss unbedingt der zuständige Modulvorstand informiert werden (am besten schriftlich oder per E-Mail, weniger empfehlenswert telefonisch).
Falls ein/e Studierende/r länger als drei Wochen ohne Mitteilung die Schule nicht besucht, wird sie/er automatisch abgemeldet. Eine nachträgliche Wiederanmeldung ist in diesem Fall erst im darauffolgenden Semester wieder möglich.
Wie viel Anwesenheitszeit ist verpflichtend?
Um ein Modul positiv abschließen zu können, ist eine Anwesenheit von mindestens 75 % notwendig. Dazu zählen auch abgegebene Fernlehreaufträge bei Modulen mit Fernlehreanteil.
Was passiert, wenn ich ein Modul nicht besuche?
Wenn Studierende ein angemeldetes Modul nicht besuchen und sich nicht innerhalb der ersten drei Wochen davon abmelden, werden sie nicht beurteilt. Dies hat dieselben Auswirkungen wie eine Beurteilung mit Nicht Genügend.
Welche Formulare gibt es und woher bekomme ich sie?
Anmeldung zur Abendschule: Sekretariat, Website
Anmeldung zu Prüfungen: Sekretariat, Download
Anmeldung zu den Modulen: Sekretariat, andragogische Koordinatorin
Abmeldung von Modulen: Download
Abmeldung: Sekretariat
Was tun, wenn ein Modul negativ oder nicht beurteilt ist?
Es gibt folgende Möglichkeiten, ein negativ abgeschlossenes Modul positiv abzulegen:
a) Kolloquium – Wiederholung des Kolloquiums – nochmaliger Besuch des Moduls
b) Kolloquium – nochmaliger Besuch des Moduls – Kolloquium
c) Nochmaliger Besuch des Moduls – Kolloquium – Wiederholung des Kolloquiums
Was ist ein Kolloquium?
Ein Kolloquium ist eine Prüfung für Studierende, die in einem Modul ein „Nicht beurteilt“ oder ein „Nicht genügend“ erhalten haben. Ein Kolloquium kann erst nach Abschluss des Semesters und Erhalt eines Semesterzeugnisses abgelegt werden. Ein Kolloquium über ein laufendes Modul ist nicht möglich. Ein Kolloquium kann einmal wiederholt werden.
Kolloquientermine gibt es zweimal pro Semester. Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
Über die Form (schriftlich oder mündlich oder beides) entscheidet die Lehrkraft, wobei schriftliche Kolloquien in jenen Gegenständen vorgesehen sind, in denen es Schularbeiten gibt.
Was ist eine Modulprüfung?
Hat jemand den Lehrstoff, der in einem Modul vorgesehen ist, schon auf andere Art und Weise erlernt (z. B. in einem Kurs am WIFI oder BFI oder im Beruf) und kann dies nachweisen (Kursbestätigungen, Arbeitsplatzbeschreibungen), so kann sie/er die Kenntnisse mittels einer Modulprüfung nachweisen. Die Modulprüfung muss bei der Andragogin Mag. Dr. Sabine Bauer beantragt werden und kann nicht wiederholt werden. Bei negativer Beurteilung ist der Modulbesuch vorgesehen.
Was sind Einrechnungen?
Kann jemand mittels des Zeugnisses einer höheren od. mittleren Schule nachweisen, dass sie/er bestimmte Lehrstoff-Teile bereits erlernt und mit einer positiven Note abgeschlossen hat, so kann ihr/ihm dies eingerechnet werden. Sie/er muss dann das entsprechende Modul oder die entsprechenden Module nicht besuchen. Einrechnungen sind zu Beginn jedes Semesters bei der Studienkoordinatorin Mag. Dr. Sabine Bauer zu beantragen.
Wie kann ich mich für Module anmelden?
Diese Anmeldung erfolgt mittels eines Formulars, das im Sekretariat erhältlich ist. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist spätestens Ende der 2. Woche nach Semesterbeginn abzugeben. Die meisten Module sind jedoch nicht frei wählbar, sondern sind an erfüllte Voraussetzungen gebunden. Dazu gibt es eine „Modulübersicht“.
Wie viele Module muss ich besuchen?
Grundsätzlich entscheiden Sie selbst über die Anzahl der Module.
Allerdings müssen Sie Fächer im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden über zwei Semester positiv absolvieren.Was bedeutet Fernlehre?
Fernlehreanteile gibt es in den Modulen in unterschiedlichem Ausmaß und in unterschiedlichen Semestern. Welche Module einen Fernlehreanteil aufweisen, kann man in der Stundentafel auf der Website nachschauen. Die gelb markierten Felder bedeuten, dass eine Wochenstunde in dem jeweiligen Modul als Fernlehre absolviert wird. Aus diesem Grund ist am Freitag kein Präsenzunterricht. Wann die Fernlehreaufträge erledigt werden, kann aber jede/e Studierende/r selbst entscheiden. Diese müssen bis zur nächsten Präsenzstunde abgegeben werden.
Was sind Module?
Module sind Unterrichtsgegenstände, die in einem Halbjahr angeboten und unterrichtet werden. Nach jedem Semester gibt es ein Zeugnis, auf dem die Noten aller besuchten Module angegeben sind.
Wer ist die andragogische Koordinatorin und wie erreiche ich sie?
Für (fast) alle organisatorischen, schulrechtlichen und auch pädagogischen Fragen ist die andragogische Koordinatorin Mag. Dr. Sabine Bauer zuständig. E-Mail: Sabine.Bauer@hakwels.at
Wie melde ich mich für den Besuch der HAK Abend an?
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- das ausgefüllte Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat der Schule oder Download von der Website der Schule)
- die Geburtsurkunde (im Original) oder Pass
- das Zeugnis der 8. Schulstufe
- bei Bewerber*innen mit einem Zeugnis einer ausländischen Schule: Nachweis der notwendigen Deutschkenntnisse (8. Schulstufe)