Pflichtpraktikum

Informationen zum Pflichtpraktikum für HAK und HAS

Pflichtpraktikum HAK

Im Laufe der Ausbildung an der Handelsakademie muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.

Außerdem soll dadurch die Einsicht in soziale Beziehungen möglich, sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge gefördert und neben fachlichen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.

300 Stunden Pflichtpraktikum

Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang und möglichst vor Eintritt in den letzten Jahrgang, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.

Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
  • über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
  • sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,
  • eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  • unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
  • ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
  • die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.

Praxisportfolio

Die Schülerinnen und Schüler müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses ist im Unterrichtsgegenstand „Business Behaviour“ auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Pflichtpraktikum HAS

Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen. Außerdem soll dadurch die Einsicht in soziale Beziehungen möglich, sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge gefördert und neben fachlichen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.

150 Stunden Pflichtpraktikum

Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach der 2. Klasse und möglichst vor Eintritt in die letzte Klasse, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsschule 150 Arbeitsstunden.

Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
  • über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen,
  • sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,
  • eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben gewinnen,
  • unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
  • ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten,
  • die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.

Praxisportfolio

Die Schülerinnen und Schüler müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses ist im Unterrichtsgegenstand „Kundenorientierung und Verkauf“ auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

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