Für alle, die die Aufnahmeprüfung bestanden haben gilt: Annahme des Schulplatzangebots durch Abgabe des Original-Jahreszeugnisses
von 4. Juli 2025 bis 09. Juli 2025.
Wird das Zeugnis nicht abgegeben, bedeutet das den Verzicht auf den Schulplatz.
Bei Übertritt aus einer AHS, HTL, HBLW, HAK oder HAS muss der Nachweis der Abmeldung von der Schule erbracht werden. Die Original-Jahreszeugnisse verbleiben bis zu Schulbeginn an der Schule und werden im Herbst von den Klassenvorständen zurückgegeben.
Bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung für die HAK kann eventuell die HAS besucht werden – dazu das Entscheidungsformular unterschrieben im Sekretariat abgeben.